ABGB §§ 1041, 1053
ZPO §§ 243 Abs 2, 482
Hat sich eine Partei im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz zur Darlegung ihres Prozeßstandpunktes auf einen bestimmten Punkt ihrer AGB berufen, dann muß der gesamte Inhalt der diesbezüglichen Regelung in den AGB als Bestandteil des Parteivorbringens betrachtet werden.