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Zweimalige Gebührenpflicht bei Auskunftsersuchen über Ehegatten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 380 Heft 11a v. 1.11.1989

GebG: § 14 TP 6

Wird in einer Eingabe um die Adreßbekanntgabe von Ehegatten ersucht, so ist die feste Gebühr nach § 14 TP 6 zweimal zu entrichten.

VwGH 6. 3. 1989, 88/15/0122, 0123

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