GebG: § 14 TP 6
Wird in einer Eingabe um die Adreßbekanntgabe von Ehegatten ersucht, so ist die feste Gebühr nach § 14 TP 6 zweimal zu entrichten.
VwGH 6. 3. 1989, 88/15/0122, 0123
GebG: § 14 TP 6
Wird in einer Eingabe um die Adreßbekanntgabe von Ehegatten ersucht, so ist die feste Gebühr nach § 14 TP 6 zweimal zu entrichten.
VwGH 6. 3. 1989, 88/15/0122, 0123