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Vergleich über eine strittige Schenkung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 380 Heft 11a v. 1.11.1989

ErbSchStG: § 3 Abs 1 Z 2

Wird über eine strittige Schenkung ein Vergleich abgeschlossen, so ist im Ausmaß des im Vergleich bereinigten Schenkungsbetrages zumindest eine „andere freigebige Zuwendung“ anzunehmen.

VwGH 20. 4. 1989, 88/16/0003

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