vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pfändung bei Widerspruch des Dritten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 366 Heft 11a v. 1.11.1989

EO §§ 262, 325 ff

§ 262 EO ist nur eine prozessuale Vorschrift, die den innehabenden Dritten nicht vor der Pfändung der Sache schützen will, wenn dieser keinen die Exekution hindernden materiellen Anspruch hat; der betreibende Gläubiger kann daher - neben einem Vorgehen nach den §§ 325 ff EO - den Dritten, der eine Sache des Verpflichteten in Gewahrsam hat, auch direkt auf Zustimmung zur Pfändung klagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!