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Abnutzbarkeit eines Kundenstockes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 368 Heft 9 v. 1.9.1988

EStG §§ 6 Z 1, 7

Ein Kundenstock, der von einem Kommanditisten anläßlich des Ausscheidens aus einer anderen Personengesellschaft übernommen und ins Sonderbetriebsvermögen einer GmbH & Co KG eingebracht wurde, ist nicht abnutzbar. Solange die Personen, die den Kundenstock geschaffen haben, in der Personengesellschaft weiterhin tätig sind, gilt dies auch für den erworbenen Firmenwert eines später eintretenden Kommanditisten.

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