Als „Parteisteuer“ gelten jene Beiträge, die Parteimitglieder und Parteifunktionäre an die Partei dafür entrichten, daß die Partei ihnen einen bestimmten Posten verschafft hat.
Als „Parteisteuer“ gelten jene Beiträge, die Parteimitglieder und Parteifunktionäre an die Partei dafür entrichten, daß die Partei ihnen einen bestimmten Posten verschafft hat.