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Stundung trotz wiederholter Säumnis

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 336 Heft 8 v. 1.8.1988

BAO § 212 Abs 1

Für die Annahme der Gefährdung, die eine Stundung ausschließen würde, müssen Tatsachen vorliegen, die das konkrete Risiko eines Abgabenausfalles ins Auge rücken; es genügt auch nicht die bloße Feststellung, der Abgabepflichtige sei „wiederholt“ säumig geworden. Aus der Säumigkeit alleine kann auf eine Gefährdung nicht geschlossen werden.

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