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Zu Unrecht erfolgte Umbuchung von Abgabenguthaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 336 Heft 8 v. 1.8.1988

BAO § 213

Umbuchungen von einem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen dürfen nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen werden. Verletzt die Abgabenbehörde dieses Gebot, und hat sie die Umbuchung ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorgenommen, so kann sie den unzulässigen Buchungsvorgang ohne Zustimmung des nunmehr Verfügungsberechtigten nicht wiederum rückgängig machen.

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