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Bogengebühr vom Beglaubigungsbogen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 336 Heft 8 v. 1.8.1988

GebG § 9 Abs 1

Die Bogengebühr ist auch für den Bogen zu entrichten, auf dem lediglich die Unterschriftenbeglaubigung erfolgt.

VwGH 11. 1. 1988, 86/15/0088

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