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Einräumung eines Fruchtgenusses - Abgrenzung zur Unterhaltsgewährung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 335 Heft 8 v. 1.8.1988

ErbStG § 15 Abs 1 Z 9

Der Befreiungstatbestand des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG (Leistung angemessenen Unterhaltes) ist bei Einräumung eines Liegenschafts-Fruchtgenusses an die Ehegattin nicht erfüllt, wenn

es sich um ein lebenslängliches und unentgeltliches Fruchtgenußrecht handelt und

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