ErbStG § 15 Abs 1 Z 9
Der Befreiungstatbestand des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG (Leistung angemessenen Unterhaltes) ist bei Einräumung eines Liegenschafts-Fruchtgenusses an die Ehegattin nicht erfüllt, wenn
es sich um ein lebenslängliches und unentgeltliches Fruchtgenußrecht handelt und