GewO: § 82 a
AngG § 26
Verläßt ein Arbeitnehmer während der Arbeit mit der sinngemäßen Erklärung, er wolle für das Unternehmen nicht mehr arbeiten, sofort den Betrieb, so wird dies idR als schlüssiger Austritt anzusehen sein.
GewO: § 82 a
AngG § 26
Verläßt ein Arbeitnehmer während der Arbeit mit der sinngemäßen Erklärung, er wolle für das Unternehmen nicht mehr arbeiten, sofort den Betrieb, so wird dies idR als schlüssiger Austritt anzusehen sein.