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Geltendmachung rückständiger Familienbeihilfen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 323 Heft 8 v. 1.8.1988

FLAG §§ 17 ff

Der Rechtsweg zur Geltendmachung rückständiger Familienbeihilfen ist in aller Regel ausgeschlossen.

OGH 30. 9. 1987, 9 Ob A 131/87 (OLG Wien, 4. 5. 1987, 31 R a 26/87; ArbG Wien 25. 6. 1986, 2 Cr 392/85)

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