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Kündigungsschutz für Präsenzdiener

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 324 Heft 8 v. 1.8.1988

APSG §§ 6, 15

1. Der Kündigungsschutz des § 6 APSG beginnt mit der Zustellung des Einberufungsbefehls unabhängig davon, ob der Arbeitgeber hievon Kenntnis hat.

2. § 15 APSG über den Wiederantritt des Dienstes ist auf Fälle, in denen der Präsenzdienst zufolge Widerrufs des Einberufungsbefehls nicht abgeleistet wurde, analog anzuwenden.

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