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Grobe Fahrlässigkeit iSd § 334 ASVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 323 Heft 8 v. 1.8.1988

ASVG § 334 Abs 1

Werden Kranarbeiten unter einer Hochspannungsleitung durchgeführt, bei welchen eine Berührung der Leitung möglich ist, so liegt grobe Fahrlässigkeit iSd § 334 ASVG vor.

OGH 12. 5. 1987, 2 Ob 11/87 (OLG Innsbruck 24. 6. 1986, 1 R 105/86; LG Feldkirch 30. 12. 1985, 3 Cg 447/85)

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