In die Liste der begünstigten Spendenempfänger sind in letzter Zeit auch verschiedene Privatschulen gekommen. Spenden an diese Institutionen sind damit als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben betraglich unbegrenzt absetzbar.
Die Versuchung liegt nahe, anstelle eines steuerlich nicht absetzbaren Schulgeldes daher in Zukunft weniger Schulgeld und dafür mehr an steuerlich absetzbaren „Spenden“ zu bezahlen.