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Schulgeld nicht als Spende absetzbar

SteuerrechtRdW 1988, 301 Heft 7 v. 1.7.1988

In die Liste der begünstigten Spendenempfänger sind in letzter Zeit auch verschiedene Privatschulen gekommen. Spenden an diese Institutionen sind damit als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben betraglich unbegrenzt absetzbar.

Die Versuchung liegt nahe, anstelle eines steuerlich nicht absetzbaren Schulgeldes daher in Zukunft weniger Schulgeld und dafür mehr an steuerlich absetzbaren „Spenden“ zu bezahlen.

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