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Enteignungsentschädigung und Grunderwerbsteuer

SteuerrechtGeorg SchimaRdW 1988, 301 Heft 7 v. 1.7.1988

1. Problemstellung:

Mit dem am 1. 7. 1987 in Kraft getretenen GrEStG 19871)1) BGBl 1987/309; RV 109 BlgNR XVII. GP; AB 204 BlgNR XVII. GP. beschritt der österreichische Gesetzgeber einen bereits in der BRD vorgezeichneten Weg. Die radikale Kürzung des Ausnahmenkataloges2)2)Vgl die §§ 3, 4 GrEStG 1955. wurde durch eine deutliche Senkung des Steuertarifes „kompensiert“.

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