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Novellierung des Vereinsgesetzes

WirtschaftsrechtRdW 1988, 282 Heft 7 v. 1.7.1988

Mit BGBl 1987/648 ist das VereinsG novelliert worden. Da die Zahl der Vereine (ca 70.000) die der handelsrechtlichen Gesellschaftsformen bei weitem übersteigt, verdient dieses Gesetz Beachtung.

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