BewG § 18
Für die Zuordnung zu den Vermögensarten nach BewG ist es ohne Bedeutung, ob ein Betrieb nach den Regeln des EStG eine Einkunftsquelle darstellt oder nicht.
VwGH 25. 1. 1988, 86/15/0141
BewG § 18
Für die Zuordnung zu den Vermögensarten nach BewG ist es ohne Bedeutung, ob ein Betrieb nach den Regeln des EStG eine Einkunftsquelle darstellt oder nicht.
VwGH 25. 1. 1988, 86/15/0141