BAO § 303 Abs 4
Sachverhalt:
Die Bf erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und wurde unter Berücksichtigung des zu Unrecht geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales nach § 4 Abs 6 EStG erklärungsgemäß veranlagt. Das FA nahm die der Höhe nach ebenfalls unrichtig erklärte entrichtete USt zum Anlaß für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO.