EStG: § 30
In einer Anfragebeantwortung hat das BMF die Auffassung vertreten, daß die Naturalteilung einer Liegenschaft nicht als Anschaffungsvorgang gilt. Werden jedoch zwei bewertungsrechtlich keine Einheit darstellende Grundstücke in der Weise getauscht, daß anstelle gleichteiliger Miteigentumsanteile an beiden Grundstücken jeweils Alleineigentum entsteht, so liegt ein den Spekulationstatbestand auslösender Anschaffungsvorgang vor.