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Teilwertabschreibungen von Taxikonzessionen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1988, 211 Heft 6a v. 1.6.1988

EStG: § 6 Z 2

Mit VfGH-Erk v 23. 6. 1986 wurden die Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrgesetzes über die Bedarfsprüfung für Taxikonzessionen mit Wirkung 31. 5. 1987 aufgehoben. Auf Grund einer Anfrage hat das BMF unter Zl P 1681/1/I-IV/6/87 die Auffassung vertreten, daß durch diesen Umstand alleine die Abschreibung vorhandener Taxikonzessionen auf einen niedrigeren Teilwert aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt sei:

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