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Betriebsausgabenpauschale bei Handelsvertretern

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1988, 211 Heft 6a v. 1.6.1988

EStG: § 4 Abs 4 (Rechtslage bis 1987)

Mit Einzelerlaß H 1685/5/I-IV/6/88 hat das BMF mitgeteilt, daß gegen eine Berücksichtigung belegmäßig nachgewiesener Kosten auswärtiger Telefonate (zB auf Postämtern geführte Gespräche) ohne Anrechnung auf das nach Abschn 23 Abs 4 EStR bis einschließlich 1987 bestehende Vertreterpauschale keine Bedenken bestehen.

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