vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wesentliche Beteiligung bei Besitz eigener Anteile

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1988, 210 Heft 6a v. 1.6.1988

EStG: §§ 22 Abs 1 Z 2, 31

GewStG: § 7 Z 6

Nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung bleiben die im Besitz einer Kapitalgesellschaft befindlichen eigenen Anteile (§ 65 AktG 1966, § 81 GesmbG) bei Prüfung der Frage, ob ein Gesellschafter zu mehr als 25 % am Grund- oder Stammkapital wesentlich beteiligt ist, unberücksichtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!