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Keine Rückzahlung der Aufsichtsratsabgabe nach § 240 Abs 3 BAO?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1988, 207 Heft 6a v. 1.6.1988

Nachdem der VfGH die Aufsichtsratsabgabe als verfassungswidrig aufgehoben hat (E 17. 3. 1988, G 37-61/88), gibt es in der Finanzverwaltung nunmehr Überlegungen, die Rückzahlung nach § 240 Abs 3 BAO zu versagen, und zwar auch in den Anlaßfällen.

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