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GebG: Übertragung aller Gesellschaftsanteile an neue Gesellschafter

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 184 Heft 5 v. 1.5.1988

GebG: § 30 TP 16

Übertragen die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile an der OHG uno actu an neue Gesellschafter, so bleibt die Identität der OHG gewahrt. Es liegt daher kein neuer Gesellschaftsvertrag vor.

VwGH 23. 11. 1987, 87/15/0061

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