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Bewertung ererbter Kaufpreisforderungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 184 Heft 5 v. 1.5.1988

ErbStG § 19

Bei Veräußerung einer Liegenschaft noch durch den Erblasser erwirbt der Erbe nicht mehr die Liegenschaft, sondern bereits die Kaufpreisforderung. Zu bewerten ist daher nicht das Grundstück - zum EW -, sondern die Forderung, und zwar in Höhe des vereinbarten Kaufpreises.

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