EStG § 25
Gibt ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft seine Aufsichtsratsvergütung an seine Arbeitskollegen weiter, so erzielen diese hierdurch keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
BFH 7. 8. 1987 VI R 53/84, BStBl 1987 II 822