vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Recht der Minderheitsgesellschafter einer GmbH auf Sonderprüfung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 163 Heft 5 v. 1.5.1988

GmbHG § 45

Gegenstand einer Sonderprüfung können auch bestimmte Geschäftsführungsvorgänge sein. Der Antrag der Minderheit muß diese Vorgänge bezeichnen, da Sonderprüfer nicht generell mit der Kontrolle der Geschäftsführung beauftragt werden dürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!