EStG § 16 Abs 1
Wird ein Steuerpflichtiger von seinem Ehegatten im Rahmen einer wöchentlichen Familienheimfahrt mit dem PKW zum Bahnhof gefahren und ereignet sich auf der Rückfahrt vom Bahnhof (Leerfahrt) ein Unfall, so können die Unfallkosten als Werbungskosten abzugsfähig sein.