EStG § 23
UStG § 10 Abs 2 Z 5, 7, 8, 16, 18
1. Psychologisch-physiologische Vorgänge im Körper, die sich insbesondere auf der Gefühlsebene abspielen, nehmen einer Tätigkeit nicht die Eignung, mit ihrer Hilfe erzielte Einkünfte jenen aus Gewerbebetrieb zuzuordnen. Somit sind auch Einkünfte aus der Tätigkeit einer Prostituierten solche aus Gewerbebetrieb.