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Überstundenberücksichtigung bei Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 139 Heft 4 v. 1.4.1988

AngG § 23 Abs 1

1. Die Regelmäßigkeit von Überstunden liegt vor, wenn sie sich im Beobachtungszeitraum - wenn auch nicht gleichmäßig - wiederholen; die Länge dieses Zeitraumes variiert je nach Verteilung der Überstunden, hat jedoch idR ein Jahr nicht zu überschreiten.

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