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Neuerungen im Lohnpfändungsrecht

ArbeitsrechtNorbert SchoiblRdW 1988, 135 Heft 4 v. 1.4.1988

Die Arbeitseinkommen der Verpflichteten sind in der Wirtschaftspraxis nicht zuletzt seit der Erleichterung der Forderungsexekution durch Auskünfte der Sozialversicherungsträger über den Dienstgeber nach § 294 a EO1)1)Dazu s näher Souhrada, Sozialversicherungsauskünfte im Exekutionsverfahren, SozSi 1987, 124 und Mohr, Anfrage an den Hauptverband bei Gehaltsexekution, RdW 1988, 91. im Zuge der Zivilverfahrens-Novelle 1986, BGBl 71, ein sehr beliebtes und effektives Exekutionsobjekt. Die Lohn- und Gehaltsexekution wird daher von den betreibenden Gläubigern einer unsicheren Fahrnisexekution zu Recht meist vorgezogen. Gesetzliche Grundlage für die Pfändung der Arbeitseinkommen ist dabei das Lohnpfändungsgesetz 1985 (LPfG), BGBl 450.

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