ABGB:§ 880 a
EO §§ 378, 381, 382, 389
Die Entscheidung über die Evidenz des von der gefährdeten Partei zu erbringenden Nachweises über das Vorliegen eines Rechtsmifibrauches bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie ist ein Akt der richterlichen Beweiswürdigung und daher vor dem OGH auch im Provisorialverfahren nicht anfechtbar.