Die Neuregelung der Arbeiterabfertigung in der Bauwirtschaft ist in Form einer Ergänzung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes mit 1. 10. 1987 in Kraft getreten (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG, BGBl 1987/618).
Die Neuregelung der Arbeiterabfertigung in der Bauwirtschaft ist in Form einer Ergänzung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes mit 1. 10. 1987 in Kraft getreten (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG, BGBl 1987/618).