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Anspruchsverlust auf Abfertigung bei einvernehmlicher Auflösung im BUAG

ArbeitsrechtPeter FrömmelRdW 1988, 135 Heft 4 v. 1.4.1988

Die Neuregelung der Arbeiterabfertigung in der Bauwirtschaft ist in Form einer Ergänzung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes mit 1. 10. 1987 in Kraft getreten (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG, BGBl 1987/618).

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