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Haftung des Verkäufers gegenüber Drittfinanzierer bei Einstellung der Ratenzahlung durch Käufer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 128 Heft 4 v. 1.4.1988

ABGB §§ 933, 1489

KSchG § 18

Hat der Käufer seine Ratenzahlungen dem Drittfinanzierer gegenüber berechtigt eingestellt (§ 18 KSchG), so haftet der Verkäufer dem Finanzierer auf Ersatz des Schadens, wenn er diesen über die wesentlichen Punkte des Kaufvertrages vorsätzlich falsch informiert hat.

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