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Zurückbehaltungsrecht bei Kompensabilität

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 128 Heft 4 v. 1.4.1988

ABGB § 1052

Das Leistungsverweigerungsrecht gem § 1052 ABGB kommt nur dort in Frage, wo eine Kompensation wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 1438 ABGB nicht möglich ist; die gänzliche Verweigerung der Leistung bei Kompensabilität der nicht erbrachten Gegenleistung wäre unverhältnismäßig und daher schikanös.

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