ABGB § 863
AGBöKr: Pkte 3, 10
Die Bank, die in Vernachlässigung der vereinbarten Kollektivzeichnungsbefugnis der Kontoinhaber einer Auszahlungsverfügung eines Inhabers allein nachkommt, kann bei jahrelanger Nichtbeanstandung der Rechnungsabschlüsse von einer stillschweigenden Genehmigung durch die anderen Kontoinhaber ausgehen.