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Rückzahlung von Arbeitslohn, Erhöhungsbeiträge für Sonderausgaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 108 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG § 16 Abs 2, § 18 Abs 2 Z 4 und 5

1. Die Rückzahlung gegen den Willen des Arbeitnehmers - gegen eine bestehende Vereinbarung vorzeitig - überwiesenen Arbeitslohnes vermag an dem einmal eingetretenen Zufluß nichts zu ändern. Rückzahlung von Arbeitslohn iS § 16 Abs 2 EStG kann nur bei Vorliegen eines Leistungsgebotes angenommen werden.

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