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Lästiger Gesellschafter, negatives Kapitalkonto eines ausscheidenden Kommanditisten, Auslandsprovisionen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 107 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG § 4 Abs 4, § 6, § 24

1. Der Kaufpreis für die Übernahme eines KG-Anteiles kann schon dem Grunde nach nur dann als Abfindung eines lästigen Gesellschafters angesehen werden, wenn nachgewiesen wird, daß sich der ausscheidende Gesellschafter geschäftsschädigendes Verhalten zuschulden kommen ließ.

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