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Fremdüblichkeit beim Ehegattendienstverhältnis

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 107 Heft 3a v. 1.3.1988

EStG § 4 Abs 4, § 20

Ist das Gehalt der bei einem Rechtsanwalt angestellten Ehegattin um etwa 35 % höher als das bei den übrigen Kanzleikräften herrschende Gehaltsniveau, so kann dies nicht mit einer besonderen Vertrauenswürdigkeit im Hinblick auf die anwaltliche Geheimhaltungspflicht begründet werden; ein diesbezügliches Vertrauensverhältnis muß schließlich auch bei den anderen Kanzleikräften angenommen werden.

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