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Übergang des Verlustabzuges bei Verschmelzungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 106 Heft 3a v. 1.3.1988

StruktVG: § 1 Abs 5

1. Im Falle einer Verschmelzung nach § 1 Abs 1 StruktVG ist das bei der übertragenden Gesellschaft bis zum Verschmelzungsstichtag anfallende Einkommen noch dieser zuzurechnen.

2. Dennoch steht der gem § 1 Abs 5 StruktVG von der übertragenden auf die aufnehmende Gesellschaft übergehende Veriustabzug der aufnehmenden Gesellschaft bereits für das Jahr zu, in das der Verschmelzungsstichtag fällt.

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