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Zur Verjährung nichtverbrauchten Urlaubs

ArbeitsrechtStefan KöckRdW 1988, 96 Heft 3a v. 1.3.1988

Sinn und Zweck des gesetzlichen Urlaubs stehen der Möglichkeit entgegen, Urlaubsansprüche durch Hortung zu kumulieren1)1)Siehe zB Floretta/Spielbüchler, Arbeitsrecht I2 (1984) 166; Mayer-Maly, Arbeitsrecht I (1987) 152.. Neben der oft diskutierten Frage, ob Urlaubsansprüche verfallen können2)2)Siehe dazu zB Cerny, Urlaubsrecht4 (1985) 84; Dusak, Ausgewählte Probleme des Urlaubsrechts, ZAS 1985, 54 (59 f)., ist dabei die kurze Verjährungsfrist von Bedeutung3)3)Der Zusammenhang der Verjährungsbestimmung mit dem Verfallsproblem wird auch im Ausschußbericht zum Urlaubsgesetz deutlich: die einfachere Verjährungsregel sollte an die Stelle der komplizierteren Verfallsbestimmung der RV treten (276 BlgNR 14. GP, 4).: § 4 Abs 5 UrlG bestimmt sie mit zwei Jahren ab Ende des Entstehungsjahres.

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