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Aufgabe des geschäftlichen Zweckes als Kündigungsgrund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 87 Heft 3a v. 1.3.1988

MRG § 30 Abs 2 Z 7

Fehlt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit in den zu Geschäftszwecken in Bestand genommenen Räumen, ist der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG gegeben; dies ist etwa dann der Fall, wenn das Mietobjekt nur mehr zur Lagerung von Gegenständen benützt wird, die mit der geschäftlichen Tätigkeit in keinem Zusammenhang stehen.

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