vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablöse bei Geschäftsraummiete

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 87 Heft 3a v. 1.3.1988

MRG § 27 Abs 1 Z 1 und 5

Wesentlich für das Vorliegen eines verbotenen Ablösevertrages ist das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung für die übernommenen Investitionen; steht aber der Leistung des neuen Mieters objektiv eine gleichwertige Gegenleistung des weichenden Mieters gegenüber, so ist die Ablösevereinbarung auch dann gültig, wenn die Parteien von gegenteiligen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!