ABGB §§ 905, 1295, 1301
AGBöKr: Pkt 13
Beachtet die kontoführende Bank den einschränkenden Text des Überweisungsauftrages nicht und rechnet sie eine Zahlung auf das Konto ihres Schuldners als debetvermindernd an, obwohl die Zahlung dem Treuhänder des Überweisenden und des Schuldners hätte zugute kommen sollen, ist sie dem Treuhänder zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser vom überweisenden Treugeber auf Zahlung in Anspruch genommen wird.