vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Immunität des Abgeordneten bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 85 Heft 3a v. 1.3.1988

ABGB § 1330

B-VG Art 57 Abs 1

Die berufliche Immunität schützt den Abgeordneten auch vor zivilrechtlicher Inanspruchnahme wegen seiner Äußerungen; sie bezieht sich jedoch nur auf das parlamentarische Verhalten des Mandatars, nicht etwa aber auf Pressekonferenzen; für dort gemachte Äußerungen hat der Abgeordnete zivilrechtlich voll einzustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!