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Keine Anhebung des Mietzinses (§ 46 MRG) bei Ausscheiden eines Mitmieters

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 43 Heft 2a v. 1.2.1988

MRG § 46 Abs 2

Wird ein Mitmieter Alleinmieter, ist die Anhebung des Mietzinses nach § 46 Abs 2 MRG nicht zulässig; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn zwar ursprünglich nahe Angehörige iS des § 46 Abs 2 MRG gemeinsam mit anderen Angehörigen in den Mietvertrag eingetreten, später aber durch Verlassen der Wohnung weggefallen sind.

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