MRG § 46 Abs 2
Wird ein Mitmieter Alleinmieter, ist die Anhebung des Mietzinses nach § 46 Abs 2 MRG nicht zulässig; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn zwar ursprünglich nahe Angehörige iS des § 46 Abs 2 MRG gemeinsam mit anderen Angehörigen in den Mietvertrag eingetreten, später aber durch Verlassen der Wohnung weggefallen sind.