ZivTechnG: § 5 Abs 1
VB der Ingenieurkammerverträge: Art 1 P 2
Ziel der Ausschlußklausel nach Art. 1 P 2 der VB der Ingenieurkammerverträge ist es, jede Mitwirkung des Versicherten an der Herstellung des von ihm geplanten Werkes vom Versicherungsschutz auszunehmen; ist der Versicherte etwa Geschäftsführer und Gesellschafter einer an der Bauausführung im Wege einer ARGE beteiligten GmbH, liegen die Voraussetzungen für den Ausschluß vor.