ZPO §§ 204, 575 Abs 2
Wenn ein Vermieter von einem Räumungstitel, der wegen Zeitablaufs unwirksam zu werden droht, nicht Gebrauch macht und eine Zahlungsfrist für den Mietzinsrückstand gewährt, ist kein unzulässiger Druck erkennbar, wenn er auf dem Abschluß eines neuen Räumungsvergleiches besteht.