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Verjährung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 41 Heft 2a v. 1.2.1988

ABGB §§ 1432, 1497

RAO § 19 Abs 4

Eine Aufrechnungseinrede, deren Berechtigung im Prozeß verneint wurde, unterbricht die Verjährung nicht.

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